Investoren können Immobilien auf unterschiedliche Arten erwerben. Jede Gesellschaftsform hat sowohl Ihre Vor- als auch Ihre Nachteile. Deshalb lassen sich keine pauschalen Regeln dazu ableiten, welche Form die bessere und welche die schlechtere ist. Was im Einzelfall Sinn ergibt, bedarf einer genauen Analyse. Generell lassen sich finanzielle Angelegenheiten auf unterschiedliche Arten strukturieren. Verdiene ich mein Geld als Angestellter, Freiberufler oder in der eigenen GmbH? In welcher Struktur erfolgt der Vermögensaufbau? Lohnt es sich, die Gesellschaftsform nach einer Zeit zu wechseln? Konkrete Antworten auf diese Fragen sind die Voraussetzung für einen optimal gestalteten Vermögensaufbau.
Steuerlich gesehen, ist eine Kapitalgesellschaft oft dem Privatbesitz vorzuziehen. Allerdings sind damit auch Nachteile verbunden. Eine Kapitalgesellschaft muss eine ordentliche Buchführung vorweisen. Zudem muss sie einen Jahresabschlussbericht erstellen und veröffentlichen. Auch kosten Gründung und Betrieb der Kapitalgesellschaft Geld. Diese sogenannten Strukturkosten fallen immer an, egal wie groß das Geschäftsvolumen ist. Deshalb lohnt die Gründung einer separaten Kapitalgesellschaft kaum, wenn es um den Kauf einer einzelnen Eigentumswohnung geht.
Den Ausschlag für die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform werden meist Frequenz und Häufigkeit der geplanten Käufe und Verkäufe geben. Die Praxis hat gezeigt, dass kein Geschäft ohne Rücksprache mit dem Steuerberater gemacht werden sollte und die Entscheidung für GmbH, KG, UG usw. einzelfallabhängig zu treffen ist.
Weil viele Immobilieninvestoren sie nicht auf dem Schirm haben: Einen geeigneten Rahmen für Immobilien bildet auch die Familienstiftung. Eine Stiftung gehört sich selbst und verfügt damit nicht über Gesellschafter, Anteilseigner oder sonstige Eigentümer. Trotzdem dient sie den eigenen Interessen. Genauer gesagt der Versorgung oder Absicherung der Familienmitglieder. Zu den Begünstigten können sowohl enge Familienmitglieder als auch Fremde gehören. Die Begünstigten können mit den Mitteln der Stiftung gefördert werden, selbst aber keine Leistungen fordern.
Weil kein Eigentümer existiert, lassen sich eine Stiftung oder ihre Vermögenswerte nicht beschlagnahmen oder pfänden. In vielen Fällen lässt sich damit also auch ein gewisses Vermögen für existenzielle Fälle absichern. Ein weiterer Vorteil der Familienstiftung besteht darin, dass sie die gleichen sieben Einkunftsarten haben kann wie eine Privatperson – in unserem Fall also auch Vermietung und Verpachtung. Mit der Familienstiftung sind äußerst positive steuerliche Rahmenbedingungen verbunden. Sie zahlt lediglich 15 Prozent Körperschaftssteuer auf die erwirtschafteten Überschüsse. Allerdings ist es bei Gründung einer Stiftung unabdingbar, sich inhaltlich und juristisch mit dem dahinterstehenden Konzept vertraut zu machen. Das erfordert Zeit und ein gewisses Umdenken.
Viele Investoren strukturieren ihre Assets in mehreren Gesellschaften: Geschäftsbereiche und auch Vermögenswerte lassen sich in unterschiedlichen Gesellschaftsformen verwalten. Um das geschäftliche Risiko vom Vermögen zu trennen und um steuerliche Optimierungspotenziale nutzen zu können, bietet sich die Konstruktion einer Holding an.