Lange Zeit galten sogenannte Familiengenossenschaften in einigen Investoren-Kreisen und vor allem auch im Internet als der Nummer 1 Tipp, um Steuern zu sparen oder noch besser: um überhaupt keine Steuern zu zahlen. Die Immobilien Investment Akademie stand diesem Gesellschaftsmodell von Anfang an skeptisch gegenüber. Hier eine Übersicht der Vor- & Nachteile einer Genossenschaft. Du möchtest Jörgs Meinung zu diesem Thema wissen? Klick einfach hier und hör dir sein Statement dazu an.

Nun hat der Gesetzgeber die steuerlichen Regelungen für Genossenschaften angepasst. Damit werden auf viele Investoren, die ihre Objekte in Genossenschaften organisiert haben, große Veränderungen zukommen.

Von Jörg Winterlich und Michael Wiesendorf

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Was sind Familiengenossenschaften?

Genossenschaften sind stark vereinfacht Unternehmen, die von mehren Mitgliedern gemeinschaftlich betrieben werden. Bei Vermietungsgenossenschaften werden Mieter Mitglieder der Genossenschaft. Werden mindestens 90 Prozent der Umsätze der Genossenschaften aus Vermietungen an Mitglieder gewonnen, konnte die Genossenschaft bisher nach § 5 Nr. 10 KStG steuerbefreit tätig sein. Dieses Prinzip nutzten in den letzten Jahren immer mehr Immobilien-Investoren für sich, indem sie eine eigene Genossenschaft gründeten und ihre Objekte hier einbrachten. Bei einer sogenannten „Familiengenossenschaft“ wurde dann allerdings zwischen zwei Arten von Mitgliedern unterschieden. Die Familienmitglieder zählten als ordentliche Mitglieder, die Mieter nur als investierende Mitglieder, die kein Stimmrecht hatten.

Da dieses Modell in erster Linie der Verwaltung des Immobilienvermögens der ordentlichen Mitglieder und dem Erzielen einer Dividende dient, soll es nun nicht weiter durch Steuererleichterungen gesetzlich unterstützt werden.

Warum werden Familiengenossenschaften kritisch gesehen?

Doch diese rechtlichen Fallstricke sind nicht die einzigen Probleme, die IIA-Geschäftsleitungsmitglied Jörg Winterlich bei der Genossenschaft als Steuersparmodell sieht. „Grundsätzlich ist eine Genossenschaft nichts Schlechtes. Allerdings wurden sie in einigen Investoren-Kreisen in den letzten Jahren völlig falsch propagiert. Mit der Gründung einer Genossenschaft sind nämlich ein hoher operativer Aufwand und entsprechende Kosten verbunden“, erklärt Winterlich.

So müssen alle Genossenschaften Mitglied in einem Prüferverband werden, der ihre Tätigkeiten kontrolliert. Dieser stellt die genannten hohen Ansprüche, welche zu erfüllen mit einem dementsprechend hohen Aufwand und Kosten verbunden sind.

Gerade Investment-Einsteiger sollten diesen nicht unterschätzen und eine Genossenschaft nur gründen, um Steuern zu sparen. „Hinter einer Genossenschaft steckt ein großes Konstrukt. Sowohl an die Gründung als auch an die dauerhafte Führung gibt es hohe formale Anforderungen, die nicht leicht zu erfüllen sind. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, kann das im schlimmstem Fall zum Kontrollverlust führen. Alternativ steht die die steuerliche Aberkennungen des Modells – Was das bedeutet kann sich sicherlich jeder vorstellen. Die Genossenschaft ist daher nur für eine sehr kleine Gruppe von Investoren wirklich ein geeignetes Geschäftsmodell“, sagt Winterlich.

Was ändert sich jetzt?

Um die Ausnutzung des Genossenschafts-Modells zwecks Steuersparzwecken vorzubeugen, hat der Gesetzgeber am 12.12.2019 nun einen Zusatz zu § 5 Nr. 10 KStG beschlossen. Dort heißt es nun:

„Investierende Mitglieder im Sinne des § 8 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetze sind keine Mitglieder im Sinne des Satzes 1.“

Eine Steuerbefreiung wird jedoch nur Mitgliedern im Sinne des Satzes 1 gewährt. Somit können Genossenschaften, die nur an investierende Mitglieder ohne Mitgliedschaftsrechte vermieten, fortan keine Steuerbefreiung mehr erwarten. In der Begründung dieser Neuregelung betont der Gesetzgeber die Bedeutung des Selbsthilfecharakters der Genossenschaft für die Steuerbefreiung. Dieser sei bei Familiengenossenschaften nicht gegeben.

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Foto:Simone Hutsch

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