Nicht mal 16 Prozent Steuern auf die Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien: Die vermögensverwaltende GmbH klingt zunächst nach dem heiligen Gral der Steuern. Doch um in den Genuss dieser Steuerregelung zu kommen, müssen Investoren sich an strenge Regeln halten. Wir erklären, was hinter der vermögensverwaltenden GmbH steckt.

Von Jörg R. Winterlich und Michael Wiesendorf

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Kapitalgesellschaften zahlen in Deutschland grundsätzlich 15 Prozent Körperschaftssteuer. Hinzukommen 0,825 Prozent Soli. Für die meisten Kapitalgesellschaften ist es damit allerdings nicht getan: Sie müssen Gewerbesteuer zahlen. Das sind je nach Gemeine und Hebesatz ca. 12 bis 17 Prozent. Bei der vermögensverwaltenden GmbH entfällt die Gewerbesteuer. Es bleibt also lediglich bei einem Steuersatz von 15,825 Prozent.

Was ist eine Vermögensverwaltende GmbH?

Es gibt zwei unterschiedliche Formen der vermögensverwaltenden GmbH. Zum einen kann es sich dabei um eine Holding handeln, zum anderen kann auch Privatvermögen in der Kapitalgesellschaft verwaltet werden. Dazu zählen Gewinne aus Aktien, ETFs, Anleihen oder eben auch Immobilien. Neben der GmbH kann eine vermögensverwaltende Gesellschaft auch andere Gesellschaftsformen annehmen. Wichtig ist dabei, dass die Gewinne der GmbH ausschließlich aus der Verwaltung des bestehenden Vermögens stammen. Bei einer Immobilienvermögen verwaltenden Gesellschaft dürfen die Gewinne also ausschließlich aus den Mieteinnahmen der zu vermietenden Wohnungen stammen.

Wann ist es keine Vermögensverwaltende GmbH?

Das klingt alles erst mal sehr einfach und nach einem idealen Geschäftsmodell. Allerdings muss das Wort „ausschließlich“ hier besonders betont werden. Denn schon kleine Nebenverdienste können dazu führen, dass der Gesellschaft ihr Status aberkannt wird und zusätzlich Gewerbesteuer anfällt. Gängige Beispiele wären die Vermietung einer Einbauküche, eines Waschautomaten oder einer Werbefläche. Das tückische daran: Nicht nur die Einnahmen aus der zusätzlichen Vermietung müssen dann mit dem vollen Steuersatz besteuert werden, sondern auch alle restlichen Mieteinnahmen. Ein fatales Beispiel: Sie besitzen 50 Mehrfamilienhäuser in einer vermögensverwaltenden GmbH. Auf eine dieser Häuser montieren Sie eine Solaranlage. Die Folgen: Sie müssen nicht nur Gewerbesteuer auf die Gewinne aus dem Strom der Alarmanlage oder die Gewinne der Mieteinnahmen aus dem Haus, auf dem die Solaranlage steht, zahlen. Nein, die Mieteinnahmen aus Ihren kompletten 50 Häusern in der Gesellschaft sind fortan gewerbesteuerpflichtig.

Wer auf die steuerlichen Vorteile einer Immobilienvermögen verwaltenden Gesellschaft setzt, muss also stets auf der Hut sein und seine Schritte genau planen. Zudem gilt es immer abzuschätzen, wann sich eine andere Gesellschaftsform mit mehr Freiheiten eher lohnen würde.

Wer jedoch alles richtig macht, kann auch bei den Gewinnen aus den Verkäufen seiner vermögensverwaltenden Gesellschaft ordentlich Steuern sparen. Denn unter bestimmten Bedingungen werden auch beim Verkauf von Immobilien aus der Gesellschaft nur die 15,825 Prozent Körperschaftsteuer und Soli fällig und die Gewerbesteuer entfällt.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären

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